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   LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07   

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LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07 (https://dejure.org/2007,9048)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2007 - 17 Sa 404/07 (https://dejure.org/2007,9048)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. August 2007 - 17 Sa 404/07 (https://dejure.org/2007,9048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung von Besitzstandszulagen; Rechtmäßigkeit der Neubegründung eines sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnisses nach einer Unterbrechungszeit von 1 Monat und 1 Tag nach Ende des vorhergehenden befristeten ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04

    Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
    Für die Wartezeiten von §§ 1 Abs. 1 KSchG, 622 Abs. 2 BGB, 4 BUrlG, 3 Abs. 3 EFZG hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses sich auf deren Lauf dann nicht auswirken, wenn ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis zu bejahen ist (vgl. zu § 1 Abs. 1 KSchG BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429; KR-Griebeling, 8. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 108; zu § 622 Abs. 2 BGB, KR-Spilger, a.a.O., § 622 BGB Rdnr. 58 und zu § 3 Abs. 3 EFZG, BAG, Urteil vom 22.08.2001 - 5 AZR 699/99 - NZA 2002, 610).

    Das ist der Fall, wenn die Ausübung des Rechts als Vorwand dient, um vertragsfremde oder unlautere Zwecke zu erreichen (vgl. BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Wartezeit; Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429).

    So hat es das Bundesarbeitsgericht als gegen Treu und Glauben verstoßend angesehen, wenn ein Arbeitgeber einen festen Bestand von Arbeitnehmern planmäßig mit Zeiten erheblicher Unterbrechung einsetzt, um sich einerseits die von den Arbeitnehmern bereits gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen zu Nutze zu machen, andererseits aber das Entstehen des gesetzlichen Kündigungsschutzes zu verhindern (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305; Urteil vom 22.09.2005, a.a.O.).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
    Soweit eine unmittelbare Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien in Zweifel gezogen wird (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 7 AZR 140/01 - BAGE 102, 65; Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277; Urteil vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31; Urteil vom 29.11.2001 - 4 AZR 762/00 - AP Nr. 296 zu Art. 3 GG; Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 11, 8), wird jedoch anerkannt, dass bei der Prüfung der Vereinbarkeit tariflicher Regelungen mit Art. 3 Abs. 1 GG kein anderer Prüfungsmaßstab zu gelten hat als im Falle der Anerkennung einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.

    Das gilt gerade auch bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages (vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2004, a.a.O.).

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2004, a.a.O.).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
    Soweit eine unmittelbare Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien in Zweifel gezogen wird (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 7 AZR 140/01 - BAGE 102, 65; Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277; Urteil vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31; Urteil vom 29.11.2001 - 4 AZR 762/00 - AP Nr. 296 zu Art. 3 GG; Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 11, 8), wird jedoch anerkannt, dass bei der Prüfung der Vereinbarkeit tariflicher Regelungen mit Art. 3 Abs. 1 GG kein anderer Prüfungsmaßstab zu gelten hat als im Falle der Anerkennung einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.

    Die Kammer folgt dem 6. Senat dahin, dass die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages nicht bis zur Grenze zur Willkür berechtigt sind, in eigener Selbstbestimmung den Geltungsbereich ihrer Tarifregelung festzulegen (so aber BAG, Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277; Urteil vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 - a.a.O.), sondern dass die Ungleichbehandlung von Personengruppen infolge der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, vom 30.05.1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126) strengeren Maßstäben unterliegt.

    Dabei können - soweit erkennbar - auch typische Sachzwänge der kollektiven Vertragsform sowie koalitionsspezifische Interessen von Bedeutung sein (vgl. BAG, Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 563/99 - a.a.O.; ErfK/Dietrich, a.a.O., 10, Art. 3 GG Rdnr. 46 a; Löwisch/Rieble, TVG, 2. Aufl., § 1 TVG Rdnr. 259).

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)

    Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf die Dauer der Befristung für sich allein keines Rechtfertigungsgrundes (vgl. BAG, Urteil vom 06.12.2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525; Urteil vom 21.02.2001 - 7 AZR 200/00 - EzA § 620 BGB Nr. 174; KR-Lipke, a.a.O., § 14 TzBfG Rdnr. 30).

    Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er einen Beschäftigungsbedarf überhaupt bzw. nur für einen bestimmten Zeitraum durch Einstellung eines Mitarbeiters befriedigt (vgl. BAG, Urteil vom 22.11.1995 - 7 AZR 252/95 - AP Nr. 178 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 21.02.2001 , a.a.O.).

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
    Für die Wartezeiten von §§ 1 Abs. 1 KSchG, 622 Abs. 2 BGB, 4 BUrlG, 3 Abs. 3 EFZG hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses sich auf deren Lauf dann nicht auswirken, wenn ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis zu bejahen ist (vgl. zu § 1 Abs. 1 KSchG BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429; KR-Griebeling, 8. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 108; zu § 622 Abs. 2 BGB, KR-Spilger, a.a.O., § 622 BGB Rdnr. 58 und zu § 3 Abs. 3 EFZG, BAG, Urteil vom 22.08.2001 - 5 AZR 699/99 - NZA 2002, 610).

    Bei der Prüfung des erforderlichen Zusammenhangs kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung und auf die Art der Beschäftigung an (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 76/98 - NzA 1999, 481; Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 83/98 -, BAGE 89, 307; Urteil vom 09.08.2000 - 7 AZR 339/99 -, RzK I 4 d Nr. 24; Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 828/98 -, NZA, § 2000, 1337; Urteil vom 22.08.2001, a.a.O.).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
    Soweit eine unmittelbare Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien in Zweifel gezogen wird (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 7 AZR 140/01 - BAGE 102, 65; Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277; Urteil vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31; Urteil vom 29.11.2001 - 4 AZR 762/00 - AP Nr. 296 zu Art. 3 GG; Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 11, 8), wird jedoch anerkannt, dass bei der Prüfung der Vereinbarkeit tariflicher Regelungen mit Art. 3 Abs. 1 GG kein anderer Prüfungsmaßstab zu gelten hat als im Falle der Anerkennung einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.

    Die Kammer folgt dem 6. Senat dahin, dass die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages nicht bis zur Grenze zur Willkür berechtigt sind, in eigener Selbstbestimmung den Geltungsbereich ihrer Tarifregelung festzulegen (so aber BAG, Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277; Urteil vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 - a.a.O.), sondern dass die Ungleichbehandlung von Personengruppen infolge der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, vom 30.05.1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126) strengeren Maßstäben unterliegt.

  • LAG Köln, 30.11.2006 - 5 Sa 973/06

    Besitzstandszulage

    Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
    Erklärter Wille der Tarifvertragsparteien war es, ein modernes Tarifrecht zu schaffen, in dem durch eine stärkere Betonung des Leistungsprinzips attraktivere Entgeltbedingungen für jüngere Beschäftigte geschaffen und deshalb unter anderem an den familiären Status gebundene Ehegatten- sowie kinderbezogene Entgeltbestandteile nicht mehr gezahlt werden sollten (LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06 - ZTR 2007, 196).

    Zur geordneten Überleitung der Entgelte der am 01.10.2005 bei einem unter den Geltungsbereich des TVÜ-VKA fallenden Arbeitgeber Beschäftigten war die Festlegung von Stichtagen erforderlich und kraft des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien auch zulässig (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, a.a.O.).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
    Das ist der Fall, wenn die Ausübung des Rechts als Vorwand dient, um vertragsfremde oder unlautere Zwecke zu erreichen (vgl. BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Wartezeit; Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
    Es handelt sich dabei um eine Stichtagsregelung, die als "Typisierung in der Zeit" ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung von begünstigten Personenkreisen anerkannt ist (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 6 AZR 64/03 - NZA 2004, 723; ErfK/Dieterich, a.a.O., 10 Art. 3 GG Rdnr. 48).
  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
    So hat es das Bundesarbeitsgericht als gegen Treu und Glauben verstoßend angesehen, wenn ein Arbeitgeber einen festen Bestand von Arbeitnehmern planmäßig mit Zeiten erheblicher Unterbrechung einsetzt, um sich einerseits die von den Arbeitnehmern bereits gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen zu Nutze zu machen, andererseits aber das Entstehen des gesetzlichen Kündigungsschutzes zu verhindern (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305; Urteil vom 22.09.2005, a.a.O.).
  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88

    Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99

    Befristeter Arbeitsvertrag einer beurlaubten Beamtin

  • LAG Berlin, 02.02.1976 - 5 Sa 104/74
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 762/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 339/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung -

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 19/86

    Eingruppierung eines Schwergerätemechanikers bei den

  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 166/88

    Zulage: Anspruch bei Heimtätigkeit im handwerklichen Erziehungsdienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Sa 767/07

    Tarifauslegung - Zur Neubegründung befristeter Arbeitsverhältnisse im

    Unabhängig vom Anlass der Unterbrechung und der Art der Tätigkeit haben sie, um Rechtsklarheit zu schaffen und die Bestimmung der erheblichen Unterbrechung einfach zu gestalten, die Unschädlichkeit der Unterbrechung an eine bestimmte Frist gebunden (so auch: LAG Hamm Urteil vom 09.08.2007 - 17 Sa 404/07 - Juris).

    Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 09.08.2007 (17 Sa 404/07 dokumentiert in Juris; Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 856/07) diesen Tatbestand allein nicht für ausreichend erachtet hat, um einen Rechtsmissbrauch zu bejahen.

  • LAG München, 01.09.2010 - 5 Sa 365/10

    Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Verletzung der Prüfpflicht

    32 § 30 Abs. 3 S. 2 TVöD begründet nach einhelliger Ansicht keinen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der sachgrundlosen Befristung (LAG Hamm vom 09.08.2007 - 17 Sa 404/07; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 30 Rn. 189; KR/ Bader , § 30 TVöD, Rn. 10; Laux/ Schlachter , TzBfG Anh. 2 Rn. 11; Burger/ Dick , TVöD/TV-L, § 30 Rn. 77).

    Abgesehen davon, dass selbst bei dieser deutlich weitergehenden Bindung die Ableitung eines Anstellungsgebotes hieraus abgelehnt wird (LAG Hamm vom 09.08.2007 - 17 Sa 404/07; Urteil bestätigt durch BAG vom 27.11.2008 - 6 AZR 856/07; vgl. auch BAG vom 02.07.2003 - 7 AZR 529/02 und BAG vom 31.10.1974 - 2 AZR 483/73, jeweils zur Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2y BAT, der § 30 Abs. 2 TVöD nachgebildet wurde), sieht § 30 Abs. 3 S. 2 TVöD im Gegensatz hierzu eine bloße Prüfpflicht vor.

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. August 2007 - 17 Sa 404/07 - wird zurückgewiesen.
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